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Arbeitsrecht
Arbeitsrecht für Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Betriebsräte.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Harald Schwamborn erläutert in
einer strukturierten Darstellung in der Praxis häufig auftretende arbeitsrechtliche Probleme. Diese Website stellt kein allgemeines arbeitsrechtliches Portal mit Nachrichten,
Buchbesprechungen usw. dar, sondern konzentriert sich auf praktisch relevante Fragestellungen aus dem Arbeitsrecht. Kurze und prägnante Erläuterungen sowie Hinweise auf die aktuelle
Rechtsprechung geben Ratsuchenden die Möglichkeit zur Einschätzung der Tragweite ihres Problems.
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Arbeitsrecht aktuell
Bundesarbeitsgericht ändert Rechtsprechung: Urlaubsanspruch verfällt nicht
mehr bei fortdauernder Arbeitsunfähigkeit
Kann der Urlaub wegen Krankheit des Arbeitnehmers im Übertragungszeitraum
nicht gewährt werden, verfiel der Urlaubsanspruch nach bisheriger Rechtsprechung (Tarifverträge sehen teilweise vor, dass der Urlaubsanspruch in diesem Fall erhalten bleibt). Der
Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 20.01.2009 (vgl. Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 20.01.2009 - C-350, 520/06 -) unter Hinweis auf Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG festgestellt, dass der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub bei Ablauf des Urlaubsjahres bzw. des Übertragungszeitraumes nicht erlöschen darf, wenn der Arbeitnehmer während des gesamten oder eines Teils des Urlaubsjahres arbeitsunfähig geschrieben war und deshalb den Urlaub nicht nehmen konnte. Diese Vorgabe des Europäischen Gerichtshofes ist durch eine richtlinienkonforme Auslegung des Bundesurlaubsgesetzes zu beachten (Vgl.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24. März 2009 – 9 AZR 983/07 -). Weitere Hinweise zum Anspruch auf Urlaub erhalten Sie auf der Seite ”Der Urlaub”.
Weitere aktuelle Gerichtsentscheidungen, die bei den Erläuterungen der
praxisrelevanten Probleme berücksichtigt sind:
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Der Autor
Rechtsanwalt Harald Schwamborn Fachanwalt für Arbeitsrecht
 Rechtsanwalt Harald Schwamborn, Jahrgang 1957, ist Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er ist seit 1993 im
Arbeitsrecht tätig und besitzt als Spezialist mit fachanwaltlicher Kompetenz eine langjährige Berufserfahrung.
Zu unseren Mandanten zählen Arbeitnehmer,
Arbeitgeber und Betriebsräte. Dies versetzt uns in die Lage, Taktiken objektiv aus den unterschiedlichen Perspektiven betrachtet zugunsten unserer Mandanten festzulegen.
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Weitere Hinweise
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Kontakt: So können Sie bei arbeitsrechtlichen Fragen mit uns Kontakt
aufnehmen.
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Impressum: Mit Hinweisen gemäß § 5 Telemediengesetz.
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