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Arbeitsrecht
Arbeitsrecht für Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Betriebsräte. Kompakt
und verständlich für Nichtjuristen.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Harald Schwamborn erläutert in
einer strukturierten Darstellung in der Praxis häufig auftretende arbeitsrechtliche Probleme. Diese Website stellt kein allgemeines arbeitsrechtliches Portal mit Nachrichten,
Buchbesprechungen usw. dar, sondern konzentriert sich auf praktisch relevante Fragestellungen aus dem Arbeitsrecht. Kurze und prägnante Erläuterungen sowie Hinweise auf die aktuelle
Rechtsprechung geben Ratsuchenden die Möglichkeit zur Einschätzung der Tragweite ihres Problems.
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komplette Übersicht über diese Homepage.
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Arbeitsrecht aktuell
Unzureichende Deutschkenntnisse als Kündigungsgrund
Sofern ein Arbeitnehmer nicht in der Lage ist, in deutscher Sprache abgefasste
Arbeitsanweisungen zu lesen, kann eine ordentliche Kündigung gerechtfertigt sein. Es stellt keine Benachteiligung wegen der ethnischen Herkunft dar, wenn der Arbeitgeber von seinen
Arbeitnehmern die Kenntnis der deutschen Schriftsprache verlangt, soweit sie für deren Tätigkeit erforderlich ist (vgl. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 28. Januar 2010 – 2 AZR
764/08). Weitere Hinweise zur personenbedingten Kündigung finden Sie auf der Seite ”Die personenbedingte Kündigung”.
Weitere aktuelle Gerichtsentscheidungen, die u. a. bei den
Erläuterungen der praxisrelevanten Probleme berücksichtigt sind:
Der Autor
Rechtsanwalt Harald Schwamborn Fachanwalt für Arbeitsrecht
 Rechtsanwalt Harald Schwamborn, Jahrgang 1957, ist Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er ist seit 1993 im
Arbeitsrecht tätig und besitzt als Spezialist mit fachanwaltlicher Qualifikation eine langjährige Berufserfahrung. Zu seinen Mandanten zählen
Arbeitnehmer, Geschäftsführer, Arbeitgeber und Betriebsräte. Dies versetzt ihn in die Lage, Taktiken objektiv aus den unterschiedlichen Perspektiven betrachtet zur erfolgreichen Lösung
der Probleme der Mandanten festzulegen. Neben der fachlichen Kompetenz steht dabei die persönliche Betreuung der Mandanten im Vordergrund.
Weitere Hinweise
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Kontakt: So können Sie bei arbeitsrechtlichen Fragen mit uns Kontakt
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Impressum: Mit Hinweisen gemäß § 5 Telemediengesetz.
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