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Arbeitsrecht für die Praxis  -  das Online-Kompendium
    
Rechtsanwalt Harald Schwamborn
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsanwälte
Dr. Harten & Partner - Hamburg


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Letzte Bearbeitung:
02. Februar 2010

 

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Diese Web-Seite gehört zu den 6.000 wichtigsten deutschen Internet-Adressen 2010 >www.web-adressbuch.de<

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Arbeitsrecht

Arbeitsrecht für Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Betriebsräte.
Kompakt und verständlich für Nichtjuristen.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Harald Schwamborn erläutert in einer strukturierten Darstellung in der Praxis häufig auftretende arbeitsrechtliche Probleme. Diese Website stellt kein allgemeines arbeitsrechtliches Portal mit Nachrichten, Buchbesprechungen usw. dar, sondern konzentriert sich auf praktisch relevante Fragestellungen aus dem Arbeitsrecht. Kurze und prägnante Erläuterungen sowie Hinweise auf die aktuelle Rechtsprechung geben Ratsuchenden die Möglichkeit zur Einschätzung der Tragweite ihres Problems.


Arbeitsrecht aktuell

Unzureichende Deutschkenntnisse als Kündigungsgrund

Sofern ein Arbeitnehmer nicht in der Lage ist, in deutscher Sprache abgefasste Arbeitsanweisungen zu lesen, kann eine ordentliche Kündigung gerechtfertigt sein. Es stellt keine Benachteiligung wegen der ethnischen Herkunft dar, wenn der Arbeitgeber von seinen Arbeitnehmern die Kenntnis der deutschen Schriftsprache verlangt, soweit sie für deren Tätigkeit erforderlich ist (vgl. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 28. Januar 2010 – 2 AZR 764/08). Weitere Hinweise zur personenbedingten Kündigung  finden Sie auf der Seite ”Die personenbedingte Kündigung”.

Weitere aktuelle Gerichtsentscheidungen, die u. a. bei den Erläuterungen der praxisrelevanten Probleme berücksichtigt sind:


Der Autor

Rechtsanwalt Harald Schwamborn
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt Harald Schwamborn - Fachanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsanwalt Harald Schwamborn, Jahrgang 1957, ist Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er ist seit 1993 im Arbeitsrecht tätig und besitzt als Spezialist mit fachanwaltlicher Qualifikation eine langjährige Berufserfahrung. Zu seinen Mandanten zählen Arbeitnehmer, Geschäftsführer, Arbeitgeber und Betriebsräte. Dies versetzt ihn in die Lage, Taktiken objektiv aus den unterschiedlichen Perspektiven betrachtet zur erfolgreichen Lösung der Probleme der Mandanten festzulegen. Neben der fachlichen Kompetenz steht dabei die persönliche Betreuung der Mandanten im Vordergrund.


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