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Letzte Bearbeitung: 21. Juni 2008.
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Referenzen:




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Startseite
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Inhalt
Arbeitsrecht für Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Betriebsräte.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Harald Schwamborn erläutert in einer strukturierten Darstellung in der Praxis häufig auftretende arbeitsrechtliche Probleme. Diese Website stellt kein allgemeines arbeitsrechtliches Portal mit Nachrichten, Buchbesprechungen usw. dar, sondern konzentriert sich auf praktisch relevante Fragestellungen aus dem Arbeitsrecht. Kurze und prägnante Erläuterungen sowie Hinweise auf die aktuelle Rechtsprechung geben Ratsuchenden die Möglichkeit zur Einschätzung der Tragweite ihres Problems.
Zur Sitemap: Die Seite Sitemap bietet Ihnen eine
komplette Übersicht über diese Homepage.
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Arbeitsrecht aktuell
Schriftformerfordernis bei der Befristung eines Arbeitsvertrags
Übersendet der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen bereits vom Arbeitgeber unterzeichneten
befristeten Arbeitsvertrag mit der Bitte um unterzeichnete Rücksendung eines Exemplars, kann das Vertragsangebot durch den Arbeitnehmer grundsätzlich nur durch Unterzeichnung der
Vertragsurkunde angenommen werden. In diesem Fall ist die Schriftform auch dann gewahrt, wenn der Arbeitnehmer den Vertrag erst nach Arbeitsantritt unterzeichnen sollte. Weil der Arbeitgeber
hier sein Angebot auf Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrags von der Rückgabe der unterzeichneten Vertragsurkunde abhängig macht, kommt durch die tatsächliche Arbeitsaufnahme kein
Arbeitsverhältnis zustande (vgl. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16. April 2008 - 7 AZR 1048/06 -). Weitere Hinweise zur Befristung von Arbeitsverträgen erhalten Sie auf der Seite ”Der befristete Arbeitsvertrag”.
Weitere aktuelle Gerichtsentscheidungen, die bei den Erläuterungen der
praxisrelevanten Probleme berücksichtigt sind:
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Der Autor
Rechtsanwalt Harald Schwamborn Fachanwalt für Arbeitsrecht
 Rechtsanwalt Harald Schwamborn, Jahrgang 1957, ist Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er ist seit 1993 im
Arbeitsrecht tätig und besitzt als Spezialist mit fachanwaltlicher Kompetenz eine langjährige Berufserfahrung.
Zu unseren Mandanten zählen Arbeitnehmer,
Arbeitgeber und Betriebsräte. Dies versetzt uns in die Lage, Taktiken objektiv aus den unterschiedlichen Perspektiven betrachtet zugunsten unserer Mandanten festzulegen.
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Weitere Hinweise
Kontakt: So können Sie
bei arbeitsrechtlichen Fragen mit uns Kontakt aufnehmen.
Impressum: Mit Hinweisen gemäß § 5 Telemediengesetz.
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