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 Arbeitsrecht für die Praxis - das Online-Kompendium
    
 Rechtsanwalt Harald Schwamborn
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Diese Web-Seite gehört zu den 6.000 wichtigsten deutschen Internet-Adressen 2009 >www.web-adressbuch.de<

DIE ZEIT >www.zeit.de<

Virtuelle Fachbibliothek Recht >vifa-recht.de<

Deutsche Internetbibliothek >www.internetbibliothek.de<

Virtuelle Fachbibliothek Wirtschaftswissenschaften >www.econbiz.de<

www.info-arbeitsrecht.de

Die Rechte des Betriebsrats bei der
Gestaltung von Arbeitsplatz,
Arbeitsablauf und Arbeitsumgebung

Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat über die Planung

  • von Neu-. Um- und Erweiterungsbauten von Fabrikations-, Verwaltungs- und sonstigen betrieblichen Räumen;
  • von technischen Anlagen,
  • von Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufen oder
  • der Arbeitsplätze

rechtzeitig unter Vorlage der erforderlichen Unteralgen zu unterrichten und anschließend zu beraten (§ 90 BetrVG).

Es besteht ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats, sofern Arbeitnehmer durch Änderungen der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs oder der Arbeitsumgebung, die den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit offensichtlich widersprechen, in besonderer Weise belastet werden (§ 91 BetrVG). Der Betriebsrat kann dann angemessene Maßnahmen zur Abwendung, Milderung oder zum Ausgleich der Belastung verlangen. Sofern eine Einigung nicht zustande kommt, entscheidet die Einigungsstelle mit der Folge, dass der Spruch der Einigungsstelle die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat ersetzt.

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