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 Rechtsanwalt Harald Schwamborn
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Rechtsanwälte Dr. Harten & Partner - Hamburg


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Rechtsanwalt für Arbeitsrecht



Rechtsanwalt Harald Schwamborn,

Jahrgang 1957, ist seit 1993 im Arbeitsrecht tätig und Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er ist ein Spezialist mit Kompetenz und langjähriger Erfahrung im Arbeitsrecht. Rechtsanwalt Harald Schwamborn - Fachanwalt für ArbeitsrechtRechtsanwalt Schwamborn ist der persönliche Ansprechpartner für unsere Mandanten, die ihre arbeitsrechtlichen Interessen fachanwaltlich beurteilt und vertreten wissen wollen. Neben der fachlichen Qualität steht dabei die persönliche Betreuung unserer Mandanten im Vordergrund. Dazu gehört auch eine sehr gute Erreichbarkeit.

Wir  sind vertretungsberechtigt vor den Arbeits- und Landesarbeitsgerichten sowie dem Bundes- arbeitsgericht. Die außergerichtliche Beratung und Vertretung nimmt einen breiten Raum unserer Tätigkeit ein. Im Arbeitsrecht beraten und vertreten wir Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Betriebsräte. Dies versetzt uns in die Lage, Taktiken objektiv aus den unterschiedlichen Perspektiven betrachtet zugunsten unserer Mandanten festzulegen. Das Ziel unserer Arbeit und unseres persönlichen Einsatzes ist die Durchsetzung der Interessen unserer Mandanten. Dabei sind wir bei höflichem Auftreten hart in der Sache.

 

Die Partner


Rechtsanwälte Dr. Harten & Partner

            Christian    Dr. Dirk    Philipp-Herlyn   Dr. Dirk J.  Harald
            Bützow      Harten     de Buhr           Harten     Schwamborn

Die Sozietät Dr. Harten & Partner in Hamburg besteht aus fünf Rechtsanwälten: Rechtsanwalt Dr. Dirk Harten, Rechtsanwalt Dr. Dirk J. Harten, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Harald Schwamborn,  Rechtsanwalt Christian Bützow sowie Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Philipp-Herlyn de Buhr. Die Kanzlei ist ausgerichtet auf das nationale und internationale Wirtschaftsrecht.

 

 Unsere Grundsätze

  • Das Geheimnis, ein Ziel erreichen zu können, liegt darin, es erreichen zu wollen.
     
  • Das Ziel unserer Arbeit und unseres persönlichen Einsatzes ist die Durchsetzung der Interessen unserer Mandanten.
     
  • Unser Qualitätsanspruch orientiert sich am fachlich höchstmöglichen Erkenntnisstand. Leitlinien unserer Arbeit sind Präzision, Kompetenz und Durchsetzungsvermögen.
     
  • Eine erfolgreiche Interessenwahrnehmung für unsere Mandanten erfordert neben fachlichem Können ein hohes Maß an Kreativität von jedem einzelnen Rechtsanwalt.
     
  • Durch frühzeitige Interessenwahrnehmung lassen sich Prozessrisiken vermeiden.
     
  • Laufende Fortbildung und fundierte Rechtskenntnisse durch Spezialisierung der einzelnen Partner sind die Grundlage für eine erfolgreiche Rechtsberatung und Vertretung.
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