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Rechtsanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsanwalt Harald Schwamborn, Jahrgang 1957, ist seit 17 Jahren bundesweit im
Arbeitsrecht tätig und Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er ist ein Spezialist mit fachanwaltlicher Kompetenz und langjähriger Erfahrung im Arbeitsrecht. Rechtsanwalt Schwamborn ist der persönliche Ansprechpartner für Mandanten, die ihre arbeitsrechtlichen Interessen fachanwaltlich
beurteilt und vertreten wissen wollen. Neben der fachlichen Qualität steht dabei die persönliche Betreuung seiner Mandanten im Vordergrund. Dazu gehört auch eine sehr gute Erreichbarkeit.
Er ist vertretungsberechtigt vor den Arbeits- und Landesarbeitsgerichten sowie dem
Bundesarbeitsgericht. Die außergerichtliche Beratung und Vertretung nimmt einen breiten Raum seiner Tätigkeit ein. Im Arbeitsrecht berät und vertritt er Arbeitnehmer, Geschäftsführer,
Arbeitgeber und Betriebsräte. Dies versetzt ihn in die Lage, Taktiken objektiv aus den unterschiedlichen Perspektiven betrachtet zugunsten seiner Mandanten festzulegen. Das Ziel seiner Arbeit
und seines persönlichen Einsatzes ist die erfolgreiche Durchsetzung der Interessen seiner Mandanten. Dabei ist er bei höflichem Auftreten hart in der Sache.
Die Grundsätze von Rechtsanwalt Harald Schwamborn
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Das Geheimnis, ein Ziel erreichen zu können, liegt darin, es
erreichen zu wollen.
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Das Ziel seiner Arbeit und seines persönlichen Einsatzes ist die erfolgreiche
Durchsetzung der Interessen seiner Mandanten.
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Sein Qualitätsanspruch orientiert sich am fachlich höchstmöglichen
Erkenntnisstand. Leitlinien seiner Arbeit sind Präzision, Kompetenz und Durchsetzungsvermögen.
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Eine erfolgreiche Interessenwahrnehmung für die Mandanten erfordert neben
fachlichem Können und Berufserfahrung ein hohes Maß an Kreativität.
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Durch frühzeitige Interessenwahrnehmung lassen sich Prozessrisiken
vermeiden.
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Laufende Fortbildung und fundierte Rechtskenntnisse durch
Spezialisierung sind die Grundlage für eine erfolgreiche Rechtsberatung und Vertretung.
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