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Rechtsanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsanwalt Harald Schwamborn,
Jahrgang 1957, ist seit 1993 im Arbeitsrecht tätig und Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er ist ein Spezialist mit Kompetenz und langjähriger Erfahrung im Arbeitsrecht. Rechtsanwalt Schwamborn ist der persönliche Ansprechpartner für unsere Mandanten, die ihre arbeitsrechtlichen Interessen
fachanwaltlich beurteilt und vertreten wissen wollen. Neben der fachlichen Qualität steht dabei die persönliche Betreuung unserer Mandanten im Vordergrund. Dazu gehört
auch eine sehr gute Erreichbarkeit.
Wir sind vertretungsberechtigt vor den Arbeits- und Landesarbeitsgerichten sowie
dem Bundes- arbeitsgericht. Die außergerichtliche Beratung und Vertretung nimmt einen breiten Raum unserer Tätigkeit ein. Im Arbeitsrecht beraten und vertreten wir Arbeitnehmer, Arbeitgeber und
Betriebsräte. Dies versetzt uns in die Lage, Taktiken objektiv aus den unterschiedlichen Perspektiven betrachtet zugunsten unserer Mandanten festzulegen. Das Ziel unserer Arbeit und
unseres persönlichen Einsatzes ist die Durchsetzung der Interessen unserer Mandanten. Dabei sind wir bei höflichem Auftreten hart in der Sache.
Die Partner
Die Sozietät Rechtsanwälte Dr. Harten & Partner in Hamburg besteht aus vier
Rechtsanwälten: Rechtsanwalt Dr. Dirk Harten, Rechtsanwalt Dr. Dirk J. Harten, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Harald Schwamborn sowie
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Philipp-Herlyn de Buhr. Die Kanzlei ist ausgerichtet auf das nationale und internationale Wirtschaftsrecht.
Unsere Grundsätze
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Das Geheimnis, ein Ziel erreichen zu können, liegt darin, es erreichen zu
wollen.
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Das Ziel unserer Arbeit und unseres persönlichen Einsatzes ist die
Durchsetzung der Interessen unserer Mandanten.
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Unser Qualitätsanspruch orientiert sich am fachlich höchstmöglichen
Erkenntnisstand. Leitlinien unserer Arbeit sind Präzision, Kompetenz und Durchsetzungsvermögen.
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Eine erfolgreiche Interessenwahrnehmung für unsere Mandanten
erfordert neben fachlichem Können ein hohes Maß an Kreativität von jedem einzelnen Rechtsanwalt.
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Durch frühzeitige Interessenwahrnehmung lassen sich Prozessrisiken
vermeiden.
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Laufende Fortbildung und fundierte Rechtskenntnisse durch
Spezialisierung der einzelnen Partner sind die Grundlage für eine erfolgreiche Rechtsberatung und Vertretung.
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