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Rechtsanwalt Harald Schwamborn,
Jahrgang 1957, ist seit 1993 im Arbeitsrecht tätig und Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er ist ein Spezialist mit Kompetenz und langjähriger Erfahrung im Arbeitsrecht. Rechtsanwalt Schwamborn ist der persönliche Ansprechpartner für unsere Mandanten, die
ihre arbeitsrechtlichen Interessen fachanwaltlich beurteilt und vertreten wissen wollen. Neben der fachlichen Qualität steht dabei die persönliche Betreuung unserer
Mandanten im Vordergrund. Dazu gehört auch eine sehr gute Erreichbarkeit.
Wir sind vertretungsberechtigt vor den Arbeits- und Landesarbeitsgerichten sowie
dem Bundes- arbeitsgericht. Die außergerichtliche Beratung und Vertretung nimmt einen breiten Raum unserer Tätigkeit ein. Im Arbeitsrecht beraten und vertreten
wir Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Betriebsräte. Dies versetzt uns in die Lage, Taktiken objektiv aus den unterschiedlichen Perspektiven betrachtet
zugunsten unserer Mandanten festzulegen. Das Ziel unserer Arbeit und unseres persönlichen Einsatzes ist die Durchsetzung der Interessen unserer
Mandanten. Dabei sind wir bei höflichem Auftreten hart in der Sache.
Die Partner

Christian Dr. Dirk Philipp-Herlyn Dr. Dirk J. Harald
Bützow Harten de Buhr Harten Schwamborn
Die Sozietät Dr. Harten & Partner in Hamburg besteht aus fünf
Rechtsanwälten: Rechtsanwalt Dr. Dirk Harten, Rechtsanwalt Dr. Dirk J. Harten, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Harald Schwamborn,
Rechtsanwalt Christian Bützow sowie Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Philipp-Herlyn de Buhr. Die Kanzlei ist ausgerichtet auf das nationale und internationale Wirtschaftsrecht.
Unsere Grundsätze
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Das Geheimnis, ein Ziel erreichen zu können, liegt darin, es erreichen zu
wollen.
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Das Ziel unserer Arbeit und unseres persönlichen Einsatzes ist die
Durchsetzung der Interessen unserer Mandanten.
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Unser Qualitätsanspruch orientiert sich am fachlich höchstmöglichen
Erkenntnisstand. Leitlinien unserer Arbeit sind Präzision, Kompetenz und Durchsetzungsvermögen.
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Eine erfolgreiche Interessenwahrnehmung für unsere Mandanten
erfordert neben fachlichem Können ein hohes Maß an Kreativität von jedem einzelnen Rechtsanwalt.
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Durch frühzeitige Interessenwahrnehmung
lassen sich Prozessrisiken vermeiden.
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Laufende Fortbildung und fundierte Rechtskenntnisse durch
Spezialisierung der einzelnen Partner sind die Grundlage für eine erfolgreiche Rechtsberatung und Vertretung.
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