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Arbeitsrecht für die Praxis  -  das Online-Kompendium
    
Rechtsanwalt Harald Schwamborn
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsanwälte Dr. Harten & Partner - Hamburg


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Letzte Bearbeitung:
25. Januar 2012

 

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Arbeitsrecht

Arbeitsrecht für Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Betriebsräte.
Kompakt und verständlich für Nichtjuristen.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Harald Schwamborn aus Hamburg - Altona erläutert in einer strukturierten Darstellung in der Praxis häufig auftretende arbeitsrechtliche Probleme. Diese Website stellt kein allgemeines arbeitsrechtliches Portal mit Nachrichten, Buchbesprechungen usw. dar, sondern konzentriert sich auf praktisch relevante Fragestellungen aus dem Arbeitsrecht. Kurze und prägnante Erläuterungen sowie Hinweise auf die aktuelle Rechtsprechung geben Ratsuchenden die Möglichkeit zur Einschätzung der Tragweite ihres Problems.


Arbeitsrecht aktuell

Europäischer Gerichtshof stellt modifizierend klar: Urlaubsanspruch
kann bei langanhaltender Krankheit nach gewisser Zeit verfallen

Konnte in früherer Zeit der Urlaub wegen Krankheit des Arbeitnehmers im Übertragungszeitraum bis zum 31.03. des Folgejahres nicht gewährt werden, verfiel der Urlaubsanspruch nach § 7 Absatz 3 BUrlG (Text § 7 BUrlG. Externer Link). Tarifverträge sehen teilweise vor, dass der Urlaubsanspruch in diesem Fall über einen längeren Zeitraum erhalten bleibt, was zu berücksichtigen ist. Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 20.01.2009 (vgl. Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 20.01.2009 - C-350, 520/06 -) unter Hinweis auf Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG festgestellt, dass der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub bei Ablauf des Urlaubsjahres bzw. des Übertragungszeitraumes nicht erlöschen darf, wenn der Arbeitnehmer während des gesamten oder eines Teils des Urlaubsjahres arbeitsunfähig geschrieben war und deshalb den Urlaub nicht nehmen konnte. Diese Vorgabe des Europäischen Gerichtshofes ist durch eine richtlinienkonforme Auslegung des Mindesturlaubsgesetzes für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz) zu beachten (Vgl. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24. März 2009 – 9 AZR 983/07 -). Inzwischen hat der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 22.11.2011 modifizierend klargestellt, dass der Urlaub bei langanhaltender Krankheit (z.B. über mehrere Jahre) nicht unbegrenzt angesammelt werden kann. Das widerspreche dem Zweck des Urlaubs, Arbeitnehmern mit dem Urlaub u.a. einen Zeitraum zu gewähren, welcher der Erholung nach getaner Arbeit diene. Der Europäische Gerichtshof sieht in dem entschiedenen Fall eine in einem Tarifvertrag geregelte Verfallfrist von 15 Monaten als rechtmäßig an, weil bei dessen Überschreitung der bezahlte Jahresurlaub keine positive Wirkung als Erholungszeit mehr habe (vgl. Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 22.11.2011 - C-214/10 -). Weitere Hinweise zum Urlaub finden Sie auf der Seite ”Der Urlaub”.

Weitere aktuelle Gerichtsentscheidungen, die bei den Erläuterungen der praxisrelevanten Probleme berücksichtigt sind:


Der Autor

Rechtsanwalt Harald Schwamborn
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Hamburg - Altona

Rechtsanwalt Harald Schwamborn, Jahrgang 1957, ist Fachanwalt für Arbeitsrecht mit Kanzleisitz in Hamburg im Stadtteil Altona.Arbeitsrecht, Rechtsanwalt Arbeitsrecht, Rechtsanwalt Arbeitsrecht Hamburg, Fachanwalt Arbeitsrecht, Fachanwalt Arbeitsrecht Hamburg

Er ist seit mehr als 18 Jahren bundesweit anwaltlich im Arbeitsrecht tätig. Zu den Mandanten des Spezialisten im Arbeitsrecht zählen Arbeitnehmer, Geschäftsführer, Arbeitgeber und Betriebsräte. Dies versetzt ihn in die Lage, Taktiken objektiv aus den unterschiedlichen Perspektiven betrachtet zur erfolgreichen Lösung der Probleme seiner  Mandanten festzulegen. Neben der fachlichen Kompetenz steht dabei die persönliche Betreuung der Mandanten und eine sehr gute Erreichbarkeit im Vordergrund.

Das Ziel seiner Arbeit und seines persönlichen Einsatzes ist die erfolgreiche Durchsetzung der Interessen seiner Mandanten. Dabei ist er bei höflichem Auftreten hart in der Sache.


Weitere Hinweise

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