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Letzte Bearbeitung: 02. August 2008.
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Inhalt
Arbeitsrecht für Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Betriebsräte.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Harald Schwamborn erläutert in einer strukturierten Darstellung in der Praxis häufig auftretende arbeitsrechtliche Probleme. Diese Website stellt kein allgemeines arbeitsrechtliches Portal mit Nachrichten, Buchbesprechungen usw. dar, sondern konzentriert sich auf praktisch relevante Fragestellungen aus dem Arbeitsrecht. Kurze und prägnante Erläuterungen sowie Hinweise auf die aktuelle Rechtsprechung geben Ratsuchenden die Möglichkeit zur Einschätzung der Tragweite ihres Problems.Zum Schlagwortregister Arbeitsrecht: Mehr als 240 Stichwörter aus dem Arbeitsrecht
bringen Sie direkt zur Fundstelle.
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komplette Übersicht über diese Homepage.
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Arbeitsrecht aktuell
Freiwilligkeitsvorbehalt bei Sonderzahlungen
Bei Sonderzahlungen kann der Arbeitgeber - anders als bei laufendem
Arbeitsentgelt - grundsätzlich einen Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf die Leistung für die Zukunft ausschließen. Für die Wirksamkeit eines solchen Freiwilligkeitsvorbehalts kommt
es nicht auf einen vom Arbeitgeber mit der Sonderzahlung verfolgten besonderen Zweck an. Vielmehr ist der Vorbehalt auch dann wirksam, wenn der Arbeitgeber mit der Sonderzahlung
ausschließlich im Bezugszeitraum geleistete Arbeit zusätzlich honoriert. Dabei muss der Arbeitgeber nicht jede einzelne Sonderzahlung mit einem Freiwilligkeitsvorbehalt verbinden. Ein
entsprechender Hinweis im Arbeitsvertrag genügt (vgl. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 30. Juli 2008 - 10 AZR 606/07 -). Weitere Hinweise zur Arbeitsvergütung erhalten Sie auf der Seite ”Die Arbeitsvergütung”.
Weitere aktuelle Gerichtsentscheidungen, die bei den Erläuterungen der
praxisrelevanten Probleme berücksichtigt sind:
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Der Autor
Rechtsanwalt Harald Schwamborn Fachanwalt für Arbeitsrecht
 Rechtsanwalt Harald Schwamborn, Jahrgang 1957, ist Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er ist seit 1993 im
Arbeitsrecht tätig und besitzt als Spezialist mit fachanwaltlicher Kompetenz eine langjährige Berufserfahrung.
Zu unseren Mandanten zählen Arbeitnehmer,
Arbeitgeber und Betriebsräte. Dies versetzt uns in die Lage, Taktiken objektiv aus den unterschiedlichen Perspektiven betrachtet zugunsten unserer Mandanten festzulegen.
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Weitere Hinweise
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Kontakt: So
können Sie bei arbeitsrechtlichen Fragen mit uns Kontakt aufnehmen.
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Impressum: Mit Hinweisen gemäß § 5 Telemediengesetz.
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