|
Arbeitsrecht
Arbeitsrecht für Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Betriebsräte. Kompakt
und verständlich für Nichtjuristen.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Harald Schwamborn aus Hamburg
- Altona erläutert in einer strukturierten Darstellung in der Praxis häufig auftretende arbeitsrechtliche Probleme. Diese Website stellt kein allgemeines arbeitsrechtliches Portal mit
Nachrichten, Buchbesprechungen usw. dar, sondern konzentriert sich auf praktisch relevante Fragestellungen aus dem Arbeitsrecht. Kurze und prägnante Erläuterungen sowie Hinweise auf die
aktuelle Rechtsprechung geben Ratsuchenden die Möglichkeit zur Einschätzung der Tragweite ihres Problems.
-
-
Zur Sitemap: Die Seite Sitemap bietet Ihnen eine
komplette Übersicht über diese Homepage.
-
-
Arbeitsrecht aktuell
Europäischer Gerichtshof stellt modifizierend klar: Urlaubsanspruch kann
bei langanhaltender Krankheit nach gewisser Zeit verfallen
Konnte in früherer Zeit der Urlaub wegen Krankheit
des Arbeitnehmers im Übertragungszeitraum bis zum 31.03. des Folgejahres nicht gewährt werden, verfiel der Urlaubsanspruch nach § 7 Absatz 3 BUrlG (Text § 7 BUrlG. Externer Link).
Tarifverträge sehen teilweise vor, dass der Urlaubsanspruch in diesem Fall über einen längeren Zeitraum erhalten bleibt, was zu berücksichtigen ist. Der Europäische Gerichtshof hat mit
Urteil vom 20.01.2009 (vgl. Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 20.01.2009 - C-350, 520/06 -) unter Hinweis auf Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG festgestellt, dass der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub bei Ablauf des Urlaubsjahres bzw. des Übertragungszeitraumes
nicht erlöschen darf, wenn der Arbeitnehmer während des gesamten oder eines Teils des Urlaubsjahres arbeitsunfähig geschrieben war und deshalb den Urlaub nicht nehmen konnte. Diese
Vorgabe des Europäischen Gerichtshofes ist durch eine richtlinienkonforme Auslegung des Mindesturlaubsgesetzes für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz) zu beachten (Vgl.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24. März 2009 – 9 AZR 983/07 -). Inzwischen hat der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 22.11.2011 modifizierend klargestellt, dass
der Urlaub bei langanhaltender Krankheit (z.B. über mehrere Jahre) nicht unbegrenzt angesammelt werden
kann. Das widerspreche dem Zweck des Urlaubs, Arbeitnehmern mit dem Urlaub u.a. einen Zeitraum zu gewähren, welcher der Erholung nach getaner Arbeit diene. Der Europäische Gerichtshof sieht in dem entschiedenen Fall eine in einem Tarifvertrag geregelte Verfallfrist von 15 Monaten als rechtmäßig an, weil bei dessen Überschreitung der bezahlte Jahresurlaub keine positive Wirkung als Erholungszeit mehr habe (vgl.
Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 22.11.2011 - C-214/10 -). Weitere Hinweise zum Urlaub finden Sie auf der Seite ”Der Urlaub”.
Weitere aktuelle Gerichtsentscheidungen, die bei den Erläuterungen der
praxisrelevanten Probleme berücksichtigt sind:
Der Autor
Rechtsanwalt Harald Schwamborn Fachanwalt für Arbeitsrecht Hamburg - Altona
Rechtsanwalt Harald Schwamborn, Jahrgang 1957, ist Fachanwalt für
Arbeitsrecht mit Kanzleisitz in Hamburg im Stadtteil Altona.
Er ist seit mehr als 18 Jahren bundesweit anwaltlich im Arbeitsrecht tätig. Zu den Mandanten des Spezialisten im Arbeitsrecht zählen Arbeitnehmer,
Geschäftsführer, Arbeitgeber und Betriebsräte. Dies versetzt ihn in die Lage, Taktiken objektiv aus den unterschiedlichen Perspektiven betrachtet zur
erfolgreichen Lösung der Probleme seiner Mandanten festzulegen. Neben der fachlichen Kompetenz steht dabei die persönliche Betreuung
der Mandanten und eine sehr gute Erreichbarkeit im Vordergrund.
Das Ziel seiner Arbeit und seines persönlichen
Einsatzes ist die erfolgreiche Durchsetzung der Interessen seiner Mandanten. Dabei ist er bei höflichem Auftreten hart in der Sache.
Weitere Hinweise
-
Kontakt: So können Sie bei arbeitsrechtlichen Fragen mit Rechtsanwalt
Harald Schwamborn Kontakt aufnehmen.
-
-
-
-
Impressum: Mit Hinweisen gemäß § 5 Telemediengesetz.
|