Startseite | Schlagwortregister | Sitemap | Kontakt | Impressum


Hamburg Hafencity

 
 Arbeitsrecht für die Praxis - das Online-Kompendium
    
 Rechtsanwalt Harald Schwamborn
 Fachanwalt für Arbeitsrecht
 
Rechtsanwälte Dr. Harten & Partner - Hamburg


Hamburg Hafencity 

 

 Startseite

 Individualarbeitsrecht

 Kollektives Arbeitsrecht

 Schlagwortregister

 Sitemap

 Kontakt

 Hinweis für Rechtsschutz-
 Versicherte

 

   Weitere Hinweise

 Über uns

 Fachanwalt Arbeitsrecht

 Impressum

 

 Letzte Bearbeitung:
 02. August 2008.


 Referenzen:

Diese Web-Seite gehört zu den 6.000 wichtigsten deutschen Internet-Adressen 2008 >www.web-adressbuch.de<

Virtuelle Fachbibliothek Recht >vifa-recht.de<

Deutsche Internetbibliothek >www.internetbibliothek.de<

Virtuelle Fachbibliothek Wirtschaftswissenschaften >www.econbiz.de<

Computerbild 3/2008 >www.computerbild.de<

www.info-arbeitsrecht.de

     

Startseite


Inhalt

Arbeitsrecht für Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Betriebsräte.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Harald Schwamborn erläutert in einer strukturierten Darstellung in der Praxis häufig auftretende arbeitsrechtliche Probleme. Diese Website stellt kein allgemeines arbeitsrechtliches Portal mit Nachrichten, Buchbesprechungen usw. dar, sondern konzentriert sich auf praktisch relevante Fragestellungen aus dem Arbeitsrecht. Kurze und prägnante Erläuterungen sowie Hinweise auf die aktuelle Rechtsprechung geben Ratsuchenden die Möglichkeit zur Einschätzung der Tragweite ihres Problems.Zum Schlagwortregister Arbeitsrecht: Mehr als 240 Stichwörter aus dem Arbeitsrecht bringen Sie direkt zur Fundstelle.


Arbeitsrecht aktuell

Freiwilligkeitsvorbehalt bei Sonderzahlungen

Bei Sonderzahlungen kann der Arbeitgeber - anders als bei laufendem Arbeitsentgelt - grundsätzlich einen Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf die Leistung für die Zukunft ausschließen. Für die Wirksamkeit eines solchen Freiwilligkeitsvorbehalts kommt es nicht auf einen vom Arbeitgeber mit der Sonderzahlung verfolgten besonderen Zweck an. Vielmehr ist der Vorbehalt auch dann wirksam, wenn der Arbeitgeber mit der Sonderzahlung ausschließlich im Bezugszeitraum geleistete Arbeit zusätzlich honoriert. Dabei muss der Arbeitgeber nicht jede einzelne Sonderzahlung mit einem Freiwilligkeitsvorbehalt verbinden. Ein entsprechender Hinweis im Arbeitsvertrag genügt (vgl. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 30. Juli 2008 - 10 AZR 606/07 -). Weitere Hinweise zur Arbeitsvergütung erhalten Sie auf der Seite ”Die Arbeitsvergütung”.

Weitere aktuelle Gerichtsentscheidungen, die bei den Erläuterungen der praxisrelevanten Probleme berücksichtigt sind:


Der Autor

Rechtsanwalt Harald Schwamborn
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt Harald Schwamborn - Fachanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsanwalt Harald Schwamborn, Jahrgang 1957, ist Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er ist seit 1993 im Arbeitsrecht tätig und besitzt als Spezialist mit fachanwaltlicher Kompetenz eine langjährige Berufserfahrung.

Zu unseren Mandanten zählen Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Betriebsräte. Dies versetzt uns in die Lage, Taktiken objektiv aus den unterschiedlichen Perspektiven betrachtet zugunsten unserer Mandanten festzulegen.

 


Weitere Hinweise

Arbeitsrecht für die Praxis

 

 

Seitenanfang

Startseite | Individualarbeitsrecht | Kollektives Arbeitsrecht | Schlagwortregister | Sitemap | Kontakt

Hinweis für Rechtsschutz-Versicherte

Haftungsausschluss

 

Copyright © 2000 - 2008 Rechtsanwalt Harald Schwamborn.
 Alle Rechte vorbehalten!
Layout, Grafiken und sonstige Inhalte sind urheberrechtlich geschützt.

 

 

Built With NetObjects FUSION >www.netobjects.de<